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Die Politik des Großen Reichskanzlers als Alternative zu Amerika für Frieden mit Russland
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Alexander von Bismarck, der Großneffe des Ersten Reichskanzlers des Deutschen Reiches, Otto von Bismarck, will mit einer neuen Bismarck-Initiative - und in Abkehr von Amerika - wieder zum Frieden mit Russland finden.
"Wenn Russland und Deutschland Freunde sind, geht es Europa gut." (Bismarck)
Nie waren diese Worte des Großen Reichskanzlers - wahrer, wichtiger und wert voller als heute!
Die Bundesrepublik hat mit ihren Waffenlieferungen an die Ukraine sowie mit der Ausbildung von ukrainischen Soldaten auf deutschem Boden – im Auftrag der USA – einen Angriffskrieg gegen Russland unternommen. Russland hatte uns weder angegriffen, noch bedroht. Die Bundesrepublik ist Kriegspartei, so die Wissenschaftlichen Dienste der Regierung vom 16.03.2022 auf Seite 6.
Aber durch die Beihilfe für den amerikanischen Einsatz der geächteten Streumunition, haben sich die Führenden in Berlin auch noch Kriegsverbrechen schuldig gemacht. Im Zuge der freiheitlich-demokratischen Wende nach diesem Krieg werden sie vom Internationalen Strafgerichtshof abgeurteilt werden. Lebenslänglich! Oder sie stehen vor einem Reichsgericht und werden wegen der Führung eines Krieges gegen das eigene Volk – Sanktionen und Pipeline Sprengung - zur Höchststrafe verurteilt.
Dazu schreibt Dr. Michael Bothe, ehemaliger Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Goethe-Universität Frankfurt in der FAZ vom 12. August 2023 auf Seite 7 folgendes:
"Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, das völkerrechtliche Gewaltverbot nach Artikel 26 Grundgesetz zu bestrafen. Zuständig für Verletzungen des Rechts, das die Führung bewaffneter Konflikte regelt, das heißt für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ist der Internationale Strafgerichtshof. Um so bedauerlicher ist es, dass nunmehr die Bundesregierung die US-Lieferung von Streumunition an die Ukraine bestenfalls schweigend quittiert. Der Einsatz solcher Munition ist für die Bundesrepublik verboten. Der Vertrag über Streumunition verbietet nicht nur Einsatz, Entwicklung, Besitz, Erwerb und Weitergabe, sondern auch die Unterstützung und Ermutigung zu diesen Handlungen. Dieses Verbot ist in Deutschland durch das Kriegswaffenkontrollgesetz strafrechtlich sanktioniert. Nach Paragraph 18 a Kriegswaffen Kontrollgesetz ist die Förderung des Erwerbs durch die Ukraine eine Straftat. Das ist der rechtliche Maßstab für die Haltung der Bundesregierung. Wer mit so viel Zorn russische Rechtsverletzungen brandmarkt, sollte wirklich aufpassen, dass er nicht im Glashaus sitzt."
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