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Palantir stoppen bevor es zu spät ist! Was Palantir wirklich... o4.o8.2025 Konstantin Grubwinkler
Palantir stoppen bevor es zu spät ist! Was Palantir wirklich ist und warum wir es verhindern müssen o4.o8.2025 Konstantin Grubwinkler
Palantir ist eine US-amerikanische Datenanalyseplattform, die ursprünglich für militärische und geheimdienstliche Zwecke entwickelt wurde. Heute wird Palantir zunehmend auch von Polizeibehörden in Deutschland eingesetzt – unter anderem in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Das System verknüpft große Mengen heterogener Daten aus polizeilichen und staatlichen Quellen, analysiert diese mittels graphbasierter Netzwerktechnologien und erstellt automatisierte Risikoprofile. Ziel ist es, Zusammenhänge zwischen Personen, Orten, Zeitpunkten und Objekten zu erkennen, die in der herkömmlichen Ermittlungsarbeit verborgen bleiben würden.
Der Einsatz von Palantir erfolgt im Rahmen der sogenannten „Gefahrenabwehr“, also im Vorfeld einer konkreten Straftat. Die Software verarbeitet Daten aus verschiedensten Quellen – etwa aus Funkzellenabfragen, sozialen Netzwerken, Ermittlungsakten oder offenen Datenbanken – und führt diese in einem System zusammen. Durch die algorithmische Analyse entstehen visuelle Netzwerke, in denen Personen mit bestimmten Risikomustern markiert werden. Die Entscheidung über den Anfangsverdacht wird dabei faktisch durch eine KI-gestützte Auswertung vorbereitet oder vorweggenommen.
Mit der Integration von Palantir in die polizeiliche Praxis wandelt sich die Struktur staatlicher Ermittlungen grundlegend. Während der Einsatz als technische Innovation zur Effizienzsteigerung beworben wird, handelt es sich in Wahrheit um einen Paradigmenwechsel: Statt klassischer Verdachtsgewinnung auf Grundlage konkreter Tatsachen tritt eine präventive Risikobewertung durch Algorithmen.
Strafprozessuale und verfassungsrechtliche Gefahren durch Palantir
Der Einsatz von Palantir in der Gefahrenabwehr birgt erhebliche Risiken für die rechtsstaatliche Struktur des Strafverfahrens. Die Software ermöglicht eine datenbasierte Verdachtsgenerierung, ohne dass ein konkreter Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO vorliegt. Ermittlungen werden auf Grundlage statistischer Risikobewertungen geführt, nicht auf gesicherter Tatsachenbasis.
Dadurch wird die Unschuldsvermutung faktisch untergraben. Algorithmisch erzeugte Risikoprofile prägen frühzeitig die Wahrnehmung von Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern. Die richterliche Überzeugungsbildung (§ 261 StPO) wird durch die Autorität maschineller Auswertungen verzerrt.
Zudem können Palantir-Ergebnisse über die Aussage von Ermittlungsbeamten in den Prozess eingeführt werden, ohne dass die Analyse selbst aktenkundig oder überprüfbar ist. Die Verteidigung erhält weder Einsicht in die zugrundeliegenden Algorithmen noch in die verwendeten Datenquellen. Eine effektive Kontrolle oder ein Gegenbeweis ist ausgeschlossen.
Auch zentrale Grundrechte wie die Selbstbelastungsfreiheit und der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs werden berührt, wenn etwa private Daten aus digitalen Assistenten, Therapie-Apps oder KI-gestützten Kommunikationssystemen in die Analyse einfließen und strafprozessual verwertet werden.
Die Nutzung von Palantir im strafrechtlichen Kontext stellt daher einen Angriff auf das faire Verfahren, auf informationelle Selbstbestimmung und auf die Gewaltenteilung dar. Die strukturelle Erosion strafprozessualer Schutzmechanismen wird als technologische Modernisierung getarnt – in Wahrheit steht die rechtsstaatliche Integrität des Strafverfahrens auf dem Spiel.
Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
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